Wareneinkaufsfinanzierung-Grafik
einkaufsfinanzierung logo

FAQ

Sie erhalten Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Liquidität, Finanzierung, Factoring und Beratung.

FAQ zu Beratung, Factoring und Finanzierung

Allgemeine Fragen zum Thema Beratung, Factoring und Finanzierung.

Welcher Art bietet FGM eine kostenfreie Beratung an?

  • Wir schauen uns Ihr aktuelles Geschäftsmodell an und versuchen Ihnen frische Impulse zu geben, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit für die Zeit nach der Krise zu stärken.
  • Nach Analyse der betriebswirtschaftlichen Daten erhalten Sie eine Auswertung welche grundsätzlichen Optionen zur zusätzlichen Liquiditätsschöpfung zukünftig bei Bedarf ggfs. genutzt werden könnten.
  • Sie erhalten Handlungsempfehlungen hinsichtlich der zukünftigen Optimierung Ihres Cash-Flows und Liquiditätsmanagements.
  • Sie erhalten (sofern nach Auswertung analysiert) Hinweise zur Kosten- und Risikominimierung, sowie Hinweise zu evtl. "kritischen Positionen" der ausgewerteten Informationen und Unterlagen.
  • Auf Wunsch erarbeiten wir einen unabhängigen Anbieter- und Konditionen Vergleich gewünschter alternativer Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Auftrags-, und Wareneinkaufsfinanzierung, Factoring, Unternehmerkredit, Lagerfinanzierung).

Sie erhalten ausdrücklich KEINE Steuer- oder Rechtsberatung. Hierzu kontaktieren Sie bitte den STB, WP oder Juristen Ihres Vertrauens.

Auf welchen Branchen liegt der Fokus der kostenlosen Beratung?

Die Zielgruppe unserer kostenlosen Beratung sind Handwerksbetriebe und KMU aus dem produzierenden Gewerbe, sowie Handelsunternehmen und Dienstleister aus zahlreichen Branchen (ohne überwiegende Bargeschäfte).  

Welchen Unternehmen können wir aktuell nicht helfen?

Auch bei alternativen Finanzierungen gibt es K.O. Kriterien. Unternehmen mit einem der folgenden Merkmale können wir leider nicht weiterhelfen.

  • Unternehmen, die bereits zum 31.12.2019 bilanziell überschuldet waren, die Zahlungsunfähigkeit vorlag oder unmittelbar drohte.
  • Unternehmen, welche keine aussagefähigen betriebswirtschaftlichen Unterlagen zur Verfügung stellen (s. Checkliste).
  • Unternehmen, die bereits mit einem Berater zusammenarbeiten, bzw. wo bereits ein Beratungsmandat vorliegt, ohne dass der Berater unserer Unterstützung ausdrücklich zustimmt.
  • Branchen, deren Leistungen überwiegend mit Barzahlungen oder Kreditkarten abgerechnet werden.
  • Unternehmen aus den Bereichen Touristik, Gastronomie und Hotellerie können aktuell leider nur über die Hausbank finanziert werden.
  • Startups, die weniger als 6 Monate operativ tätig sind.

Weshalb brauchen wir aussagefähige betriebswirtschaftliche Unterlagen?

  1. Die unserem Factoring-Pool angehörenden etablierten "Old School" Factoringgesellschaften bieten im Vergleich zu Fintech-Anbietern deutlich preiswertere Konditionen. Zur Kalkulation von günstigen Factoringgebühren und bestmöglichen Zinskonditionen ist eine professionelle Risikoprüfung unerlässlich.
  2. Wir erarbeiten für zahlreiche Anfragen Individual-Lösungen, auch hierfür sind detaillierte Informationen unerlässlich.
  3. Wie möchten jedem Unternehmer in einem professionellen Anbieter Vergleich bestmögliche Konditionen verhandeln.
  4. Aussagefähige Unterlagen bilden die Grundlage einer professionellen Beratung, lassen mögliche "Schwachstellen" erkennen und frühzeitig Lösungsansätze erarbeiten.

Wozu dienen die umfangreichen Fragen in den Analysebögen?

  1. Jede Frage und Information im Analysebogen ist ein Selektionskriterium hinsichtlich der Vorprüfung / Auswahl geeigneter Factoring- und Finanzierungspartner (Abgleich mit deren Annahmekriterien und Stärken).
  2. Die übersichtliche Aufbereitung der relevanten Parameter im Analysebogen verkürzt die Bearbeitungszeit, sowohl bei uns als auch beim Finanzierer / Factor.
  3. Mögliche Schwachstellen oder K.O. Kriterien können sofort identifiziert werden und in den meisten Fällen "geheilt" werden, bevor die formale Anfrage gestellt wird.
  4. Wir betreuen zahlreiche Unternehmer dauerhaft in den Bereichen Liquiditätsmanagement, ganzheitliche Finanzierungsstrategie und Identifizierung und Behebung möglicher Schwachstellen im Unternehmen. Hierzu bietet der FGM Unternehmens-Check für GF umfangreiche Checkliste. Sie können diesen kostenlos über das Kontaktformular anfordern.

Wieso arbeitet FGM nur mit ca. 30 Factoring- und Finanzierungsgesellschaften?

  1. Wir beraten Unternehmen seit über 15 Jahren im Bereich Factoring und Finanzierung, länger als alle "Internet Vergleichs-Plattformen" mit 200 Anbietern und mehr.
  2. Wir kennen den Markt bestens und haben für jede factorable Anfrage und Branche die 3 aus unserer Einschätzung besten Factoring-Anbieter Deutschlands im Portfolio. Diese Anbieter-Selektion wird mind. alle 6 Monate nach ausgesuchten Kriterien (Konditionen, Annahmepolitik, Service, etc.) überprüft. Auf Basis dieser Ergebnisse wird unser Anbieter-Portfolio in unseren Factoring-Pool fortlaufend neu strukturiert und angepasst.
  3. Ca. 90 % unserer Anfragen werden bei max. 15 Factoring- oder Finanzierungsgesellschaften platziert, die anderen Anbieter brauchen wir für "Spezialanfragen" und Sonderfälle (z.B. Ultimo-Factoring).
  4. Ein seriöser und professioneller Berater oder Makler braucht keine 200+ Anbieter, da er 80 - 90% der Factoringgesellschaften schon aus Kostengründen nicht anbieten wird.

Factoring FAQ

Spezielle Fragen zum Thema Factoring.

Welche Unternehmen können Factoring nutzen?

  1. Factoring können grundsätzlich Unternehmen, Institutionen, Freiberufler und Selbstständige, die ein Gewerbe angemeldet haben und deren Kunden Gewerbetreibende (B2B) sind. Eine Ausnahme bildet das B2C-Factoring (Factoring für Privatkunden), welches einige Factoringgesellschaften anbieten, aktuell jedoch noch nicht für den Online Handel.
  2. Die Leistung muss zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vollständig, unstrittig, und einredefrei erbracht, sowie vom Factor verifizierbar sein. Dies kann per Lieferschein, schriftlicher oder elektronsicher Leistungsabnahme, sowie über ein Abnahmeprotokoll (z.B. bei Leistungen nach VOB und Werkverträgen) erfolgen.
  3. Eine Ausnahme bilden z.B. Leistungen nach VOB oder Werkverträge, wo nicht das Tätigwerden, sondern der Erfolg geschuldet wird. Mit einer sauberen Leistungsabnahme (Abnahmeprotokoll) können auch Forderungen auf Basis von Teilzahlungen (keine Anzahlungen oder Vorauszahlungen ohne Leistungserbringung) mit VOB-Factoring verkauft werden.
  4. Mit Ausnahme von Einzelfactoring sollten Unternehmen einen Mindestumsatz von 100 T€ p.a. ins Factoring bringen.

Wer kann Factoring nicht nutzen? Ausschlüsse

  1. Unternehmen, deren Bonitätsindex Creditreform schlechter als 325 - 365 ist.
  2. Unternehmen, die überschuldet oder zahlungsunfähig sind.
  3. Unternehmen, die Rechnungen auf noch nicht erbrachte Leistungen schreiben, z.B. Abonnement oder Serviceverträge, deren Leistung im Voraus abgerechnet werden.
  4. Unternehmen, die für die Leistungserbringung Ratenzahlungen vereinbart haben.

Welche Rechnungen sind nicht Factoring fähig?

  1. Rechnungen auf zukünftig zu erbringenden Leistungen, z.B. Abonnement oder Serviceverträge in bestimmten Branchen
  2. Rechnungen auf Basis von Ratenzahlungen, inkl. Provisionen auf die Zukunft
  3. Rechnungen, denen kein Handelsgeschäft oder Dienstleistungserbringung zu Grunde liegt, z.B. Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen, Erbschaften oder vergleichbare Forderungen
  4. Titulierte, bereits angemahnte und weit überfällige Forderungen
  5. Klassische Schulden, unabhängig auf welcher vertraglichen Vereinbarung diese beruhen

Wie teuer ist Factoring?

Factoringgebühren können je nach Factoring-Umsatz, Factoring-Variante, Bonität und der ausgewählten Factoringgesellschaft zwischen 0,10 - 6,0 % betragen. Kostenbeispiele aus der Praxis finden Sie unter Factoring-Vergleichsportal. Es gibt Steuerungsmöglichkeiten die Kosten so gering wie möglich zu halten, auch hierzu dienen die erbetenen detaillierten Unterlagen.

Wie erhalte ich möglichst preiswerte Konditionen?

  1. Auf Basis der erbetenen Unterlagen, inkl. Analysebogen, selektieren wir die für Ihre Branche, Umsatzgröße, gewünschte Factoring-Variante und betrieblichen Besonderheiten empfehlen wir Ihnen die für Ihr Unternehmen optimale Factoring Variante.
  2. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen (Auszahlungshöhe, stilles oder offenes Verfahren, etc.) verhandeln wir die Konditionen mit den leistungsstärksten Anbietern und stellen Ihnen die 2-3 besten Angebote vor.
  3. Sie entscheiden welches Angebot Sie weiterverfolgen möchten. Der von Ihnen ausgewählten Factor erstellt das finale Vertragsangebot, nach Annahme kann die Umsetzung erfolgen.
  4. Wir beraten und begleiten Sie professionell von der Anfrage bis zur Erstauszahlung.

FAQ zu Finetrading / Wareneinkaufsfinanzierung

Fragen zu Finetrading als alternative Auftrags-, Material- und Warenvorfinanzierung.

Was ist eine alternative Wareneinkaufsfinanzierung?

Im Gegensatz zur Bankfinanzierung erhalten Sie keinen Kredit, sondern ein vom ausgewählten Einkaufsfinanzier festgelegtes Einkaufslimit. Dieses ist u.a. abhängig von der Bonität und Ertragskraft Ihres Unternehmens, sowie von der Höhe des gezeichneten Warenkreditversicherungslimits auf Ihr Unternehmen.

Der Einkaufsfinanzierer (Finetrader) tritt nicht als klassisches Finanzierer (Bank) auf, sondern als Zwischenhändler zwischen Besteller und Lieferant. Weitere Details zu Ablauf, Kosten und Annahmekriterien finden Sie z.B. unter Finetrading-Anbieter

 

Wer kann Finetrading / Wareneinkaufsfinanzierung nutzen?

Finetrading können Unternehmen in "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" nutzen, für die ein entsprechendes Rückerversicherungslimit gezeichnet werden kann. Grundvoraussetzungen sind hierfür u.a.:

  1. Das Unternehmen ist mindestens 3 Jahre operativ tätig und kann 2 Bilanzen (Jahresabschlüsse) vorlegen.
  2. Die vollständige Bilanz / Jahresabschluss 2018 muss erstellt sein.
  3. In 2018 + 2019 sollten möglichst Erträge erwirtschaftet worden sein.
  4. Der Umsatz des letzten Geschäftsjahres muss mind. 250 T€ betragen.
  5. Die zu finanzierende Ware ist frei handelbar, z.B. darf für den Handel keine Lizensierung erforderlich sein.
  6. Der aktuelle Index Creditreform sollte unter 295 liegen.
  7. Bei Vorkasse-Finanzierungen (im Einzelfall möglich) sollten bereits Erfahrungen mit dem Lieferanten vorliegen, insbesondere bei Bestellungen außerhalb der EU.

Wann kann der Einsatz von Finetrading sinnvoll sein?

Finetrading sollte aus betriebswirtschaftlicher Betrachtung nur dann eingesetzt werden, wenn

  1. keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen
  2. mit dem beabsichtigten Wareneinkauf eine sehr hohe Marge (Deckungsbeitrag III) erzielt werden kann
  3. als ergänzende Zusatzfinanzierung, wenn z.B. der Kontokorrentrahmen den Finanzierungsbedarf nur teilweise abdeckt
  4. als situative Brückenfinanzierung bei Bedarf (unter Berücksichtigung der Punkte 1. + 2.)

Das Unternehmen benötigt z.B. für einen Auftrag 300 T€ zur Material- oder Warenvorfinanzierung. Hiervon können 200 T€ über die Kontokorrentlinie oder eigene liquide Mittel finanziert werden. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein die fehlenden 100 T€ für den Einkauf über Finetrading abzubilden, da sonst der komplette Auftrag nicht ausgeführt werden könnte. 

Warum ist Finetrading so teuer?

Es gibt mehrere Gründe für die teilweise sehr hohen Kosten (je nach Anbieter).

  • zu viele betriebswirtschaftlich weniger gut aufgestellte Unternehmen "erhalten" Finetrading, dadurch ist
  • die Schadensquote (Forderungsausfälle) bei Finetrading sehr hoch, was zu
  • hohen Rückversicherungsprämien beim Warenkreditversicherer führt, häufig auch mit
  • hohen Selbstbeteiligungen der Einkaufsfinanzierer / Finetrader
  • sehr wenige Anbieter bei starker Nachfrage mit hohem Ausfallrisiko auf Seiten des Anbieters führt zu teuren Konditionen

FAQ zum Unternehmerkredit

Fragen und Antworten zum Unternehmerkredit überregionaler Banken.

Unter welche Voraussetzungen kann ich den Unternehmerkredit anfragen?

Der Unternehmerkredit wird von einigen überregional tätigen Geschäftsbanken angeboten. Meist ist eine persönliche Bürgschaft erforderlich, auf dingliche Sicherheiten verzichten fast alle Banken, da die Darlehensvergabe auf die Bonität des Unternehmens abgestellt wird.

Grundvoraussetzungen für eine Beantragung sind:

  1. Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren operativ tätig sein.
  2. Der Vorjahresumsatz muss mind. 500 T€ betragen.
  3. Die vollständige Bilanz / Jahresabschluss 2018 muss erstellt sein.
  4. In den Geschäftsjahren 2018 + 2019 sollten keine Verluste erwirtschaftet worden sein.
  5. Eine ausreichende Kapitaldienstfähigkeit muss aus den eingereichten betriebswirtschaftlichen Unterlagen abgeleitet werden können.
  6. Der aktuelle Index Creditreform darf maximal 285 betragen.
  7. Der persönliche Schufa-Score des Inhabers/Geschäftsführers/Eigentümers sollte mindestens 9.700 betragen.
  8. Es dürfen keinerlei Negativmerkmale in den letzten 120 Tagen vorliegen, wie z.B. Kontenpfändung, Bankrücklastschriften mangels Deckung, Mahn- oder Vollstreckungsbescheide oder Vergleichbares.

Welche Konditionen bietet der Unternehmerkredit?

  • Der Zins bewegt sich je nach Bonität des Unternehmens und ausgewählter Bank zwischen 1,65 - 8,85 % (Stand 31.01.2020).
  • Die Darlehenshöhe kann abhängig von der Unternehmensgröße und Branche 25 T€ - 5.0 Mio. € betragen
  • Die Kreditlaufzeit beträgt 12 - 60 Monate.
  • In Einzelfällen (bei sehr guter Bonität) kann auch ein Kontokorrentkredit zur Verfügung gestellt werden

Welche Bearbeitungszeit ist realistisch?

Die nachfolgenden Angaben erfolgen unter Vorbehalt, da sich das Antragsvolumen auf Grund der Corona-Krise vervielfacht hat.

  • Aktuell bedarf die Prüfung nach Vorlage aller zur Antragsprüfung erforderlichen Unterlagen 4 - 8 Werktage (je nach Bank).
  • Die anschließende Auszahlung (bei positiver Entscheidung) erfolgt innerhalb von weiteren 2-4 Arbeitstagen.

Weshalb wird in den meisten Fällen auf dingliche Sicherheiten verzichtet?

Die Verwertungserlöse (z.B. des Lagerbestands) betragen im Falle einer Insolvenz statistisch nur einen Bruchteil des Einkaufswertes. Daher haben die kooperierenden Banken an einer möglichen späteren Sicherheiten Verwertung im Worst-Case (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz) keinerlei Interesse.

Stattdessen erfolgt die Vergabe an Unternehmen mit einem aus Bankensicht zukunftsfähigen Geschäftsmodell, guter Bonität und ausreichender Kapitaldienstfähigkeit. Bei dem Genehmigungsprozess wird daher größten Wert auf die betriebswirtschaftliche Stabilität und nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit des anfragenden Unternehmens gelegt.